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   BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 883/07   

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https://dejure.org/2009,1839
BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 883/07 (https://dejure.org/2009,1839)
BAG, Entscheidung vom 26.03.2009 - 2 AZR 883/07 (https://dejure.org/2009,1839)
BAG, Entscheidung vom 26. März 2009 - 2 AZR 883/07 (https://dejure.org/2009,1839)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Wolters Kluwer

    Kleinbetriebsklausel; Berechnung des Schwellenwerts bei ausländischem Betriebsteil

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Anwendbarkeit des KSchG - keine Berücksichtigung von im Ausland gelegenen Betrieben bei der Berechnung des Schwellenwerts

  • bag-urteil.com

    Kleinbetriebsklausel - Ausländischer Betriebsteil

  • Betriebs-Berater

    Kleinbetriebsklausel bei grenzüberschreitenden gemeinsamen Betrieben

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    KSchG § 23 Abs. 1

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Kündigungsrecht: Zur Kleinbetriebsklausel bei ausländischem Betriebsteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 23 Abs. 1
    Kleinbetriebsklausel; Berechnung des Schwellenwerts bei ausländischem Betriebsteil

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anwendbarkeit des KSchG: Keine Berücksichtigung im Ausland beschäftigter Arbeitnehmer bei grenzüberschreitendem Gemeinschaftsbetrieb eines deutschen und eines ausländischen (Mutter-)Unternehmens ? Bei Prüfung der Sozialwidrigkeit muss gegenüber allen Arbeitnehmern und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Kündigungsschutz und die ausländische Betriebsstätte

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Kleinbetriebsklausel bei ausländischem Betriebsteil

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2009, 920 (Ls.)
  • BB 2009, 1924
  • DB 2009, 1409
  • JR 2010, 229
 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 17.01.2008 - 2 AZR 902/06

    Kündigungsschutzgesetz - Anwendungsbereich

    Auszug aus BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 883/07
    Der Senat hat mit Urteil vom 17. Januar 2008 (- 2 AZR 902/06 - AP KSchG 1969 § 23 Nr. 40 = EzA KSchG § 23 Nr. 31) an seiner ständigen Rechtsprechung festgehalten, nach der der Erste Abschnitt des Kündigungsschutzgesetzes nur auf in Deutschland gelegene Betriebe anzuwenden ist.

    Soweit die Entscheidung auf Kritik gestoßen ist, sind im Wesentlichen keine Gesichtspunkte vorgebracht worden, die nicht schon im Urteil vom 17. Januar 2008 behandelt worden wären (vgl. W. Gravenhorst jurisPR-ArbR 31/2008; Kappelhoff ArbRB 2008, 235; Deinert ArbuR 2008, 300; B. Otto/Mückl BB 2008, 1231; Pomberg EWiR 2008, 667; Boemke JuS 2008, 751).

    Die Arbeitsverhältnisse dieser beiden Personengruppen unterstehen unterschiedlichen Rechtsordnungen und können nicht zum Zwecke der Eröffnung des Anwendungsbereichs einzelner Gesetze des jeweils anderen Rechts zusammengerechnet werden (vgl. 17. Januar 2008 - 2 AZR 902/06 - AP KSchG 1969 § 23 Nr. 40 = EzA KSchG § 23 Nr. 31).

    Ist aber, wie vom Senat mit Urteil vom 17. Januar 2008 (- 2 AZR 902/06 - AP KSchG 1969 § 23 Nr. 40 = EzA KSchG § 23 Nr. 31) angenommen, eine Zusammenrechnung selbst dann ausgeschlossen, wenn es nur eine Betriebsstätte eines Unternehmens gibt, kann sich daran nichts ändern, wenn ein Gemeinschaftsbetrieb zweier Unternehmen besteht.

  • LAG Niedersachsen, 28.09.2007 - 16 Sa 1901/06
    Auszug aus BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 883/07
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 28. September 2007 - 16 Sa 1901/06 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
  • BVerfG, 12.03.2009 - 1 BvR 1250/08

    Keine Verletzung durch arbeitsgerichtliche Entscheidung, die den

    Auszug aus BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 883/07
    c) Die Auffassung des Senats steht im Einklang mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben (BVerfG 12. März 2009 - 1 BvR 1250/08 -).
  • BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 809/12

    Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz

    (aaa) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts findet der Erste Abschnitt des Kündigungsschutzgesetzes - sofern eine verfassungskonforme Auslegung des Gesetzes kein anderes Ergebnis gebietet - nur auf in Deutschland gelegene Betriebe Anwendung (BAG 26. März 2009 - 2 AZR 883/07 - Rn. 13; 17. Januar 2008 - 2 AZR 902/06 - Rn. 18, BAGE 125, 274) .

    Diese Voraussetzung sicherzustellen ist das Anliegen der Anknüpfung an den Begriff des "Betriebes" in § 23 Abs. 1 KSchG (vgl. BAG 26. März 2009 - 2 AZR 883/07  - Rn. 16) .

    (eee) Im Streitfall kann dahinstehen, ob "freie" Arbeitsplätze im Ausland dann zu berücksichtigen sind, wenn die Arbeitsverhältnisse der im ausländischen Betrieb tätigen Arbeitnehmer - etwa aufgrund einer Rechtswahl - deutschem (Kündigungs-)Recht unterliegen (die Berücksichtigung solcher Vertragsverhältnisse jedenfalls bei der Feststellung der Betriebsgröße iSd. § 23 Abs. 1 KSchG erwägend: BAG 26. März 2009 - 2 AZR 883/07 - Rn. 20) .

  • BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 12/10

    Kündigungsschutz - Wartezeit

    Dies schließt es aus, bei der Beurteilung, ob die deutsche Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens die Voraussetzungen des § 23 Abs. 1 KSchG erfüllt, im Ausland tätige Arbeitnehmer zu berücksichtigen, jedenfalls soweit deren Arbeitsverhältnisse nicht deutschem Recht unterliegen (BAG 26. März 2009 - 2 AZR 883/07 - Rn. 22, AP KSchG 1969 § 23 Nr. 45) .

    Das ist widerspruchsfrei nur möglich, wenn im Zeitpunkt der Kündigung gegenüber allen möglicherweise betroffenen Arbeitnehmern und gegenüber dem Arbeitgeber dasselbe, nämlich deutsches Kündigungsschutz- und Arbeitsrecht angewendet und auch durchgesetzt werden kann (vgl. BAG 26. März 2009 - 2 AZR 883/07 - Rn. 15 ff., AP KSchG 1969 § 23 Nr. 45) .

  • BAG, 08.10.2009 - 2 AZR 654/08

    Betrieb und regelmäßige Beschäftigtenzahl in § 23 KSchG

    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (26. März 2009 - 2 AZR 883/07 - Rn. 13 ff., AP KSchG 1969 § 23 Nr. 45; 17. Januar 2008 - 2 AZR 902/06 - Rn. 21 ff., BAGE 125, 274).
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